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ERF Pop und BigCityBeats: Bundesweite Radio- Spartenprogramme erhalten Lizenzen

PRESSEMITTEILUNG
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer jüngsten Sitzung am 28. Juni in Erfurt den Anbietern ERF Medien e. V. und BigCityBeats GmbH die rundfunkrechtliche Zulassung für jeweils ein Hörfunk-Spartenprogramm erteilt. Beide Lizenzen gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren.


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Der ERF Medien e. V. mit Sitz in Wetzlar, der seit etlichen Jahren im Medienbereich tätig ist, will mit ERF Pop ein 24-stündiges Spartenprogramm „Religion“ veranstalten. Der Schwerpunkt soll auf christlicher Popmusik liegen, daneben sind Informationssendungen, Lebenshilfe und Kultur geplant. Der Sendestart von ERF Pop ist unmittelbar nach der Zulassung geplant. Das Programm soll über Satellit verbreitet werden.

BigCityBeats existiert bereits im Internet. Mit der Rundfunklizenz sind jetzt die Voraussetzungen gegeben, das Musik-Spartenprogramm bundesweit u. a. in Breitbandkabelnetzen zu verbreiten. Das Programm läuft rund um die Uhr und umfasst die Musikfarben elektronische Clubmusik, Popmusik, Lounge und Ambient sowie Urban Sounds; außerdem werden stündlich Nachrichten gesendet. Die BigCityBeats GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt a. M..

Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. Januar 2011 ist Thomas Fuchs – Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) – Vorsitzender von DLM und ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Thomas Langheinrich, und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.

Veröffentlicht von Tom Sprenger am 29.06.2011
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