Ausschreibung von UKW-Frequenzen in Salzburg
PRESSEMITTEILUNGDie Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazitäten aus:
STADT SALZBURG (Maria Plain) 106,6 MHzSALZBURG 5 (Nonntal) 95,2 MHz
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Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 24. November 2011, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, E-Mail: rtr@rtr.at) einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.
Veröffentlicht von Tom Sprenger am 22.09.2011










